Kommentar des RSV Eintracht 1949 e.V. – Abteilung Fußball zum Spielabbruch und Sportgerichtsurteil vom Wittstock-Spiel

Nachdem der FK Hansa Wittstock 1919 seit dem Spielabbruch am 23.09.2017 oftmals seine Version und Gedanken in der Presse geäußert hat, möchte ich, Christian Schulz (Abteilungsleiter Fußball) dies heute an dieser Stelle ebenfalls tun, um unsere Sicht der Dinge darzustellen.

 

Der Spielabbruch:

 

Zunächst möchte ich erneut betonen, über einen möglichen tätlichen Angriff des Spielers Zielasko auf den SR-Assistenten nichts sagen zu können, da wir diese Szene nicht beobachtet haben. Was aber nach dem Zeigen der roten Karte auf und vor allem neben dem Platz geschah, ist vollkommen inakzeptabel und gehört nicht zum Sport. Der Wittstocker Torwart und der Wittstocker Trainer Lutter sowie weitere Betreuer/Auswechselspieler sind auf den Assistenten und den SR zugestürmt, haben diese verbal angegriffen und bedroht. Trainer Lutter hat während dieser Phase den Assistenten auch deutlich sichtbar mit beiden Händen geschubst (dies steht zum einen auch im Sonderbericht des SR, zum anderen haben dies mehrere Zeugen gesehen, leider aber erst nach Bekanntgabe des Urteils an uns weitergemeldet, da sie davon ausgegangen sind, dass wir Verantwortlichen bzw. unsere Spieler das ebenfalls gesehen hätten). So kam es zur Unterbrechung des Spiels und das SR-Team zog sich in seine Kabine zurück. Einige Zeit später wurde durch den SR bekannt gegeben, dass das Spiel abgebrochen wird. Aus unserer Sicht absolut nachvollziehbar, aufgrund des grob unsportlichen Verhaltens des Wittstocker Trainers und einiger weniger anderer Wittstocker.

In der folgenden Berichterstattung seitens Wittstock wird auf diese Szenen/dieses Verhalten kaum eingegangen, sondern lediglich über die rote Karte „geschimpft“. Aussagen im Sportbuzzer-Interview wie „nach der roten Karte gab es erst einmal Rudelbildung – ist ja klar“ sind eben nicht klar. Man hätte sich die Begründung für den Platzverweis in Ruhe erklären lassen und später gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen können. Aber nein, es wurde gedroht, beleidigt, beschimpft, geschubst und somit ein Spielabbruch herbeigeführt. Uns darüber hinaus als Lügner zu bezeichnen, obwohl wir die Szene mit dem Spieler Zielasko und dem Assistenten gar nicht gesehen haben, ist ebenfalls „unterste Schublade“. Selbst hier gab es bis zum heutigen Tage keine Entschuldigung seitens Wittstock.

 

Das Sportgerichtsurteil:

 

1.)      Das Verfahren gegen den Spieler Christian Zielasko wird eingestellt, die rote Karte wird aufgehoben und er ist sofort spielberechtigt (ab 12.10.2017).

2.)      Der SK Lutter erhält wegen unsportlichem Verhalten eine Geldstrafe in Höhe von 200,- Euro unter Mithaftung seines Vereines.

3.)      Das abgebrochene Punktspiel zwischen RSV Eintracht 1949 – FK Hansa Wittstock 1919 wird wiederholt.

4.)      Die anteiligen Verhandlungskosten tragen der FK Hansa Wittstock und der FLB je zur Hälfte.

 

Unsere Meinung zum Urteil:

 

Die Einstellung des Verfahrens gegen SK Zielasko können wir nachvollziehen und begrüßen sie. Im Zweifel muss für den Beschuldigten entschieden werden. Dies war hier der Fall. Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage, sodass die Begründung des Gerichts „Zielasko habe den Assistenten nicht vorsätzlich, sondern beim Vorbeilaufen lediglich fahrlässig mit dem Arm berührt.“ nachvollziehbar ist.

Fraglich ist aus meiner Sicht trotzdem, warum man nicht einfach einen etwas größeren Bogen um den Assistenten beim Auflaufen auf das Spielfeld macht bzw. warum man sich nach dem leichten touchieren nicht gleich beim Assistenten entschuldigt. So wäre es dann gar nicht erst zu der roten Karte gekommen.

 

Das Urteil gegen SK Lutter ist aus meiner Sicht deutlich zu mild ausgefallen. Damit meine ich nicht zwingend die Höhe der Geldstrafe. Meiner Meinung nach, hätte eine Sperre für eine gewisse Zeit eine höhere „erzieherische Wirkung“, denn das ist es, worauf die Strafe ausgelegt sein sollte. Auch die Begründung des Gerichts spielt die Handlungen und Äußerungen des SK Lutter herunter, was ich nicht nachvollziehen kann. Dort heißt es, „dass der Trainer Lutter nach dem Platzverweis so derart in Rage war, dass er das Schiedsrichterteam verbal bedrohte und sich somit unsportlich verhielt.“ Unsportliches Verhalten ist vielleicht Ball wegschlagen, Zeitspiel oder Trikotausziehen beim Torjubel, aber sicherlich nicht Bedrohung geschweige denn eine Tätlichkeit. Das Schubsen ist ebenso komplett außer Acht gelassen worden, obwohl es selbst der Schiedsrichter gesehen und in seinem Sonderbericht erwähnt hat. Normalerweise sprechen wir somit von Bedrohung, Beleidigung und Tätlichkeit, was für mich mindestens grob unsportliches Verhalten darstellt. Die Strafen für Spieler, die meines Erachtens nach auch für Trainer, Co-Trainer oder Betreuer gelten sollten, sehen gemäß Anhang Nr. 1 Mindestsperrstrafen der Rechts- und Verfahrensordnung des FLB folgendes vor:

 

  • Beleidigung SR oder SRA – 3 Pflichtspiele
  • Grobe Unsportlichkeit – 4 Pflichtspiele
  • Bedrohung des SR bzw. SRA – 6 Pflichtspiele
  • Tätlichkeit gegen SR oder SRA – 3 Monate

 

Jeder kann selbst überlegen, welche Strafe hätte greifen können (müssen) und welche eine höhere erzieherische Wirkung erzielt. Meiner Meinung nach hätte ein Zeichen dahingehend gesetzt werden müssen, dass solch ein Verhalten des SK Lutter nicht akzeptiert und toleriert wird und überhaupt nichts im Sport zu suchen hat! Zumal SK Lutter eine Woche später als Zuschauer bei unserem Spiel in Pritzwalk erneut unsere Spieler bedrohte und selbst in der Gerichtsverhandlung Drohungen aussprach.  In Wittstock ist man der Ansicht, dass der Trainer genau richtig gehandelt hat, weil er somit die Unterzahl im Spiel verhindert hat. Somit wird durch das Urteil ein Präzedenzfall geschaffen, den sicherlich niemand schaffen wollte. Aber auch solche Punkte müssen bei der Fällung eines Urteils beachtet werden. Hier entsteht nun möglicherweise zumindest eine Art „Grauzone“, die ausgenutzt werden könnte.

 

Auch die Auslegung des Sportgerichts, dass die rote Karte den Spielabbruch herbeigeführt hat, finde ich nicht korrekt. Im Urteil heißt es: „Da der Spielabbruch durch den SK Zielasko nicht vorsätzlich verschuldet worden ist, wurde die rote Karte aufgehoben und das Spiel war neu anzusetzen.“ Der Spielabbruch wurde doch nicht durch SK Zielasko ausgelöst, sondern durch die Bedrohung, Beleidigung und das Schubsen des SK Lutter. Das war der Grund des Spielabbruchs und steht genau so im Sonderbericht des SR.

 

Das Gericht aber legt die Angst des Assistenten als Verletzung aus, weshalb das Spiel neu anzusetzen ist. Eine absolut nicht nachvollziehbare Entscheidung! Der Assistent befand sich in folgender Situation: Er ging davon aus, dass SK Zielasko ihn geschlagen hat. Anschließend rastete SK Lutter aus, beleidigte, bedrohte und schubste den Assistenten. Da kann ich absolut verstehen, dass der Assistent Angst hat. Die Situation am 23.09.17 hätte sich aber nicht geändert/gebessert, da die rote Karte zu dem Zeitpunkt weiterhin Bestand hatte und somit sich Trainer u.a. Wittstocker weiter aufgeregt haben und das auch noch weiter getan hätten. Somit war es aus meiner Sicht folgerichtig, dass Spiel abzubrechen, zumal es zu einer Tätlichkeit gegen den SRA kam. Der (mündliche) Vorwurf des Gerichts an das Schiedsrichterteam, nicht alles unternommen zu haben, um das Spiel fortzusetzen, ist meiner Meinung nach fragwürdig. Oben habe ich bereits geschildert, wie sich der Assistent gefühlt haben muss. Hätte nun das SR-Team nochmals anpfeifen sollen, um erneut angegangen zu werden? Die Wittstocker hätten weiter geschimpft, gedroht, geschubst und beleidigt, sodass es dann später zum Abbruch gekommen wäre. Somit hat aus unserer Sicht das Verhalten des Wittstocker Trainers zum Spielabbruch geführt und hätte gemäß § 29 (4) e) der Spielordnung des FLB zu einer Wertung für uns führen müssen.

 

Fazit:

 

Das Urteil ist für uns nur bei SK Zielasko nachvollziehbar. Alles Andere stellt einen Schlag ins Gesicht der Fußballwelt und Schiedsrichter-Gilde dar. Es untergräbt die Autorität der Schiedsrichter und erklärt sie quasi zu Freiwild. Aus unserer Sicht liegen genug Gründe vor, die auf eine erfolgreiche Berufung schließen lassen, daher war ich felsenfest davon überzeugt, Berufung einzulegen. Nach Rücksprache mit der Mannschaft hat diese sich dafür ausgesprochen, keine Berufung einzulegen, sondern einen Sieger im sportlichen Wettkampf zu ermitteln! Diese Haltung der Jungs ist äußerst vorbildlich! Nun kommt es bereits am 31. Oktober um 13:00 Uhr zum Wiederholungsspiel gegen Wittstock. Dies ist auch gut so, dann kann dieses Kapitel endlich beendet werden.

 

Christian Schulz

Abteilungsleiter Fußball

RSV Eintracht 1949 e.V.